Zulassung:
Unserer Tätigkeit liegt die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß Heilpraktikergesetz § 1 Abs. 1 zugrunde. Die Erlaubnis ist beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Sie wurde uns von den zuständigen Berliner Gesundheitsämtern erteilt und sie schreibt neben dem Hinweis der Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie keine verbindlich zu verwendende Berufsbezeichnung vor. Um uns aus rechtlichen Gründen eindeutig vom Berufsstand der psychologischen Psychotherapeuten abzugrenzen sowie um die Beschränkung der Erlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie deutlich zu machen verwenden wir die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)".